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   VGH Bayern, 13.05.2015 - 1 ZB 13.1334   

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VGH Bayern, 13.05.2015 - 1 ZB 13.1334 (https://dejure.org/2015,12199)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.05.2015 - 1 ZB 13.1334 (https://dejure.org/2015,12199)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - 1 ZB 13.1334 (https://dejure.org/2015,12199)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung des überlieferten Erscheinungsbilds durch die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines teilweise denkmalgeschützten Gebäudes

  • rewis.io

    Beeinträchtigung des überlieferten Erscheinungsbilds eines Baudenkmals

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beeinträchtigung des überlieferten Erscheinungsbilds durch die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines teilweise denkmalgeschützten Gebäudes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erscheinungsbild eines Baudenkmals beeinträchtigt? Maßgeblich ist Sachverständigensicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sachverständige Einschätzung für Beurteilung des Erscheinungsbilds von Baudenkmälern maßgebend

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Solaranlage auf denkmalgeschütztem Hof - Sie stört das "überlieferte Erscheinungsbild" eines bayerischen Einfirsthofs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sachverständige Einschätzung für Beurteilung des Erscheinungsbilds von Baudenkmälern maßgebend

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer bestimmt das Erscheinungsbild eines Baudenkmals? (IBR 2015, 452)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 851
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2011 - 1 S 1070/11

    Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes einer als Kulturdenkmal geschützten

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2015 - 1 ZB 13.1334
    Maßgeblich ist nicht die Sicht eines für Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters" sondern diejenige von sachverständigen Betrachtern" weil nur sie über die notwendigen Kenntnisse und Informationen verfügen" um in objektivierbarer Weise eine Einschätzung vornehmen zu können (a.A. VGH BW, U.v. 1.9.2011 - 1 S 1070/11 - DVBl 2011, 1418).

    Abzustellen ist vielmehr auf den Wissens- und Erkenntnisstand von sachverständigen Betrachtern" weil nur sie über die notwendigen Kenntnisse und Informationen verfügen" um in objektivierbarer Weise Gründe für ein über den persönlichen Bereich hinausgehendes Interesse an der Erhaltung des Bauwerks herauszuarbeiten (vgl. BayVGH" U.v. 21.2.1985 - 26 B 80 A.720 - BayVBl 1986, 399/400; BayObLG, B.v. 9.4.1992 - 3 Ob 0Wi 13/92 - BayVBl 1992, 634/635; BayVGH, U.v. 6.11.1996 - 2 B 94.2926 - nicht veröffentlicht; a.A. VGH BW, U.v. 1.9.2011 - 1 S 1070/11 - DVBl 2011, 1418).

  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 14.91

    Soldatengesetz - Rauchverbot - Fürsorgepflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2015 - 1 ZB 13.1334
    3 a) Soweit die Klägerin eine fehlerhafte und unvollständige Beweisaufnahme (Augenscheinnahme der streitgegenständlichen Photovoltaikanlage an einem nicht auf öffentlichem Grund befindlichen Ort) durch das Verwaltungsgericht rügt" muss sie sich bereits entgegenhalten lassen" dass sie trotz anwaltlicher Vertretung in der mündlichen Verhandlung keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat (vgl. BVerwG" U.v. 25.2.1993 - 2 C 14.91 - DVBl 1993" 955).

    Da die Klägerin keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat" kann sie schon aus diesem Grund insoweit nicht mit Erfolg einen Verfahrensfehler geltend machen (vgl. BVerwG" U.v. 25.2.1993 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 03.01.2008 - 2 BV 07.760

    Denkmalschutz: Erhaltung eines Ensembles // Ensemble; Bestandteil; Veränderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2015 - 1 ZB 13.1334
    Aus diesem gesetzlichen Auftrag folgt" dass sowohl das Landratsamt als Untere Denkmalschutzbehörde als auch das Verwaltungsgericht die schlüssigen und nachvollziehbaren Äußerungen des Landesamts übernehmen durften (vgl. BayVGH, U.v. 3.1.2008 - 2 BV 07.760 - BayVBl 2008, 477 Rn. 16).
  • VGH Bayern, 19.12.2013 - 1 B 12.2596

    Photovoltaikanlage auf denkmalgeschütztem Einfirsthof?

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2015 - 1 ZB 13.1334
    Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 DSchG schützen das "überlieferte Erscheinungsbild" eines Baudenkmals unabhängig davon" ob sich der Betrachter auf öffentlichem Grund oder Privatgrund befindet (vgl. BayVGH" U.v. 19.12.2013 - 1 B 12.2596 - BayVBl 2014" 506 Rn. 22; B.v. 16.4.2015 - 2 ZB 14.180 - juris Rn. 4; VG Augsburg, U.v. 11.8.2008 - Au 5 K 07.1014 - juris Rn. 40).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 1 B 152.91

    Gewerberecht: Zeitliche Nutzungsbechränkung bei baurechtlich genehmigter

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2015 - 1 ZB 13.1334
    Abzustellen ist vielmehr auf den Wissens- und Erkenntnisstand von sachverständigen Betrachtern" weil nur sie über die notwendigen Kenntnisse und Informationen verfügen" um in objektivierbarer Weise Gründe für ein über den persönlichen Bereich hinausgehendes Interesse an der Erhaltung des Bauwerks herauszuarbeiten (vgl. BayVGH" U.v. 21.2.1985 - 26 B 80 A.720 - BayVBl 1986, 399/400; BayObLG, B.v. 9.4.1992 - 3 Ob 0Wi 13/92 - BayVBl 1992, 634/635; BayVGH, U.v. 6.11.1996 - 2 B 94.2926 - nicht veröffentlicht; a.A. VGH BW, U.v. 1.9.2011 - 1 S 1070/11 - DVBl 2011, 1418).
  • BVerwG, 08.02.2010 - 8 B 126.09

    Verpflichtung des Gerichts im Hinblick auf die Pflicht zur Gewährung des

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2015 - 1 ZB 13.1334
    Ein Gehörsverstoß liegt nicht vor" wenn das Gericht einem Vorbringen nicht folgt" sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt" als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG" U.v. 8.2.2010 - 8 B 126.09" 8 B 76.09 - juris m.w.N.; BayVGH" B.v. 8.4.2010 - 2 ZB 09.30255 - juris).
  • VGH Bayern, 06.11.1996 - 2 B 94.2926
    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2015 - 1 ZB 13.1334
    Abzustellen ist vielmehr auf den Wissens- und Erkenntnisstand von sachverständigen Betrachtern" weil nur sie über die notwendigen Kenntnisse und Informationen verfügen" um in objektivierbarer Weise Gründe für ein über den persönlichen Bereich hinausgehendes Interesse an der Erhaltung des Bauwerks herauszuarbeiten (vgl. BayVGH" U.v. 21.2.1985 - 26 B 80 A.720 - BayVBl 1986, 399/400; BayObLG, B.v. 9.4.1992 - 3 Ob 0Wi 13/92 - BayVBl 1992, 634/635; BayVGH, U.v. 6.11.1996 - 2 B 94.2926 - nicht veröffentlicht; a.A. VGH BW, U.v. 1.9.2011 - 1 S 1070/11 - DVBl 2011, 1418).
  • VGH Bayern, 16.04.2015 - 2 ZB 14.180

    Denkmalschutz; Linearspiegel-System; Einsehbarkeit; Umweltschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2015 - 1 ZB 13.1334
    Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 DSchG schützen das "überlieferte Erscheinungsbild" eines Baudenkmals unabhängig davon" ob sich der Betrachter auf öffentlichem Grund oder Privatgrund befindet (vgl. BayVGH" U.v. 19.12.2013 - 1 B 12.2596 - BayVBl 2014" 506 Rn. 22; B.v. 16.4.2015 - 2 ZB 14.180 - juris Rn. 4; VG Augsburg, U.v. 11.8.2008 - Au 5 K 07.1014 - juris Rn. 40).
  • VGH Bayern, 08.04.2010 - 2 ZB 09.30255

    Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2015 - 1 ZB 13.1334
    Ein Gehörsverstoß liegt nicht vor" wenn das Gericht einem Vorbringen nicht folgt" sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt" als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG" U.v. 8.2.2010 - 8 B 126.09" 8 B 76.09 - juris m.w.N.; BayVGH" B.v. 8.4.2010 - 2 ZB 09.30255 - juris).
  • VG Augsburg, 11.08.2008 - Au 5 K 07.1014

    Neubau im Bereich eines Ensembles; Ensemblerelevanz eines straßenabgewandten Teil

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2015 - 1 ZB 13.1334
    Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 DSchG schützen das "überlieferte Erscheinungsbild" eines Baudenkmals unabhängig davon" ob sich der Betrachter auf öffentlichem Grund oder Privatgrund befindet (vgl. BayVGH" U.v. 19.12.2013 - 1 B 12.2596 - BayVBl 2014" 506 Rn. 22; B.v. 16.4.2015 - 2 ZB 14.180 - juris Rn. 4; VG Augsburg, U.v. 11.8.2008 - Au 5 K 07.1014 - juris Rn. 40).
  • VGH Bayern, 11.01.2018 - 1 ZB 16.1358

    Verpflichtung zur Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis für den

    Es kommt dabei nicht auf den Erkenntnisstand eines unbefangenen Betrachters, sondern auf den Wissens- und Erkenntnisstand von sachverständigen Betrachtern an (vgl. BayVGH, B.v. 13.5.2015 - 1 ZB 13.1334 - BayVBl 2016, 456).

    Nachdem es für die Denkmaleigenschaft auf die Beurteilung durch einen sachverständigen Betrachter ankommt (vgl. BayVGH, B.v. 13.5.2015 - 1 ZB 13.1334 - BayVBl 2016, 456), schmälert das Fehlen früher vorhandener, möglicherweise für den Laien besser verständlicher Anlagenteile den Denkmalwert des verbliebenen Denkmals nicht.

    Auf die Einsehbarkeit vom öffentlichen Grund aus kommt es daher nicht an (vgl. BayVGH, B.v. 13.5.2015 - 1 ZB 13.1334 - BayVBl 2016, 456; BayVGH, B.v. 12.6.2017 - 2 ZB 16.342 - juris Rn. 5).

  • VG Ansbach, 04.11.2020 - AN 3 K 19.01575

    Bauvorbescheid für die Beseitigung eines denkmalgeschützten Gebäudes

    Bei der Beantwortung der Frage, ob die Erhaltung der Sache im Interesse der Allgemeinheit liegt, ist - anders als bei der den Denkmalwert begründenden Bedeutung - nicht lediglich auf die Bereitschaft des Betrachters, sich mit dem Objekt auseinanderzusetzen bzw. nur punktuell oder temporär angeeignetes Wissen, sondern vielmehr auf den Wissens- und Kenntnisstand sachverständiger Kreise abzustellen, weil nur sie über die notwendigen Kenntnisse und Informationen verfügen, um in objektivierbarer Weise Gründe für ein über den persönlichen Bereich hinausgehendes Interesse an der Erhaltung der Sache herauszuarbeiten (vgl. BayVGH, B.v. 13.5.2015 - 1 ZB 13.1334 - juris).

    Aus diesem gesetzlichen Auftrag folgt, dass sowohl Behörden als auch Gerichte schlüssige und nachvollziehbare Äußerungen des BLfD übernehmen dürfen (vgl. BayVGH, B.v. 13.5.2015 - 1 ZB 13.1334 - juris; U.v. 3.1.2008 - 2 BV 07.760 - juris).

  • VG Augsburg, 15.02.2024 - Au 5 K 23.375

    Errichtung einer Hofüberdachung, denkmalgeschütztes Ensemble "Altstadt ...",

    Aus dem gesetzlichen Auftrag aus Art. 12 BayDSchG folgt, dass sowohl Behörden als auch Gerichte schlüssige und nachvollziehbare Äußerungen des BLfD übernehmen dürfen (BayVGH, B.v. 13.5.2015 - 1 ZB 13.1334 - juris Rn. 4).
  • VG München, 29.07.2019 - M 8 K 17.1080

    Erfolgreiche Klage gegen eine Baueinstellungsverfügung wegen denkmalrechtlichen

    (ddd) Bei der Beantwortung der Frage, ob die Erhaltung einer von Menschen geschaffenen Sache oder Teilen davon aus vergangener Zeit wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt, ist auf den Wissens- und Kenntnisstand sachverständiger Kreise abzustellen, weil nur sie über die notwendigen Kenntnisse und Informationen verfügen" um in objektivierbarer Weise Gründe für ein über den persönlichen Bereich hinausgehendes Interesse an der Erhaltung der Sache herauszuarbeiten (vgl. BayVGH, U.v. 21.2.1985 - 26 B 80 A.720 - BayVBl. 1986, 399 ; B.v. 13.5.2015 - 1 ZB 13.1334 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayObLG, B.v. 28.10.1986 - 3 Ob OWi 107/86 - juris Leitsatz 2; OVG Hamburg, U.v. 26.4.2018 - 3 Bf 175/15 - juris Rn. 68; Martin, Bayerisches Denkmalschutzgesetz, Art. 12 Rn. 5; Davydov, in: Martin/Krautzberger, Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 4. Aufl. 2017, Teil C Rn. 34 und 72).
  • VGH Bayern, 12.06.2017 - 2 ZB 16.342

    Denkmaleigenschaft einer Produktionshalle

    Denn der gesetzliche Schutz umfasst auch solche Objekte" die den Blicken der Allgemeinheit völlig entzogen sind (vgl. BayVGH" U.v. 19.12.2013 - 1 B 12.2596 - BayVBl 2014" 506; B.v. 16.4.2015 - 2 ZB 14.180 - juris; B.v. 13.5.2015 - 1 ZB 13.1334 - BayVBl 2016" 456).
  • VG München, 25.07.2016 - M 8 K 15.2524

    Vorbescheid für Neubau eines Einfamilienhauses innerhalb eines Denkmalensembles

    Dabei ist im Rahmen des bayerischen DSchG auf den Wissens- und Erkenntnisstand von sachverständigen Betrachtern abzustellen" weil nur sie über die notwendigen Kenntnisse und Informationen verfügen" um in objektivierbarer Weise Gründe für ein über den persönlichen Bereich hinausgehendes Interesse an der Erhaltung eines Bauwerks oder Ensembles herauszuarbeiten (vgl. BayVGH" B. v. 13.5.2015 - 1 ZB 13.1334, BayVBl 2016, 465 - juris Rn. 5 m.w.Nachw.; a.A. für das DSchG BW VGH BW, U. v. 1.9.2011 - 1 S 1070/11 - DVBl 2011, 1418 - juris Rn. 34: Empfinden des für Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters).
  • VG Arnsberg, 31.07.2023 - 8 K 40/22
    Bei der Beurteilung der Vereinbarkeit einer Solaranlage mit denkmalrechtlichen Belangen im Erlaubnis- oder Genehmigungsverfahren nach den Landesdenkmalschutzgesetzen ist - wie bereits ausgeführt - auf die Beurteilung sachverständiger Kreise abzustellen, vgl. Mast in Martin/Krautzberger, Denkmalschutz und Denkmalpflege, 5. Aufl. 2022, Rn. 329; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (NdsOVG), Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, Beck Rechtsprechung (BeckRS) 2012, 56053 = Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechung Report (NVwZ-RR) 2013, 92; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 13. Juni 2015 - 1 ZB 13.1334 -, BeckRS 46.412; Davydov, "Mit den Anforderungen des Denkmalschutzes vereinbar", Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl.) 2012, S. 125.
  • VG Ansbach, 08.03.2021 - AN 3 K 18.00143

    Verpflichtung zum Rückbau von Dachflächenfenstern in Baudenkmal

    Aus diesem gesetzlichen Auftrag folgt, dass sowohl Behörden als auch Gerichte schlüssige und nachvollziehbare Äußerungen des BLfD - wie sie hier vorliegen - übernehmen dürfen (vgl. BayVGH, B.v. 13.5.2015 - 1 ZB 13.1334 - juris; U.v. 3.1.2008 - 2 BV 07.760 - juris).
  • VG München, 30.09.2019 - M 8 K 17.4074

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung

    Insbesondere wurde seitens der Beklagten (noch) keine dem Zweck von Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayDSchG entsprechende Ermessensentscheidung (Art. 40 BayVwVfG), die von den Voraussetzungen der Genehmigungspflicht gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayDSchG (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2005 - 14 B 04.2285 - Rn. 19 ff.) sowie von denjenigen einer Ermessensentscheidung gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayDSchG ausgeht (vgl. BayVGH, B.v. 4.8.2011 - 2 CS 11.997 - juris Rn. 6; B.v. 20.5.2015 - 22 ZB 14.2827 - juris Rn. 13, 15; B.v. 13.5.2015 - 1 ZB 13.1334 - juris Rn. 8; B.v. 12.6.2019 - 2 ZB 17.67 - juris Rn. 12), getroffen.
  • VG Ansbach, 19.07.2016 - AN 9 K 15.01225

    Unzulässigkeit einer Werbeanlage in unmittelbarer Nähe zu Baudenkmälern

    Für die Bewertung der Schutzwürdigkeit eines Baudenkmals, auch seines Erscheinungsbildes, ist auf den Wissens- und Erkenntnisstand von sachverständigen Betrachtern abzustellen, weil nur sie über die notwendigen Kenntnisse und Informationen verfügen, um in objektivierbarer Weise Gründe für ein über den persönlichen Bereich hinausgehendes Interesse an der Erhaltung eines Bauwerks herauszuarbeiten (vgl. BayVGH, B. v. 13.5.2015 - 1 ZB 13.1334; U. v. 21.2.1985 - 26 B 80 A.720).
  • VGH Bayern, 18.10.2022 - 1 B 21.672

    Denkmaleigenschaft einer ehemaligen Eisenbahnersiedlung

  • VGH Bayern, 04.09.2023 - 9 B 22.1196

    Denkmalschutzrechtliche Anordnung zum Rückbau von Dachflächenfenstern

  • VG München, 14.03.2022 - M 8 K 20.6357

    Denkmalschutz: Schutz der inneren Aufteilung/Ausstattung eines Gebäudes gegenüber

  • VG Regensburg, 15.06.2021 - RN 6 K 19.1713

    Bauaufsichtliche Beseitigungsanordnung für ein gegen Denkmalschutzrecht

  • VG Augsburg, 05.05.2021 - Au 4 K 20.1326

    Erfolglose Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheids bezüglich eines Gebäudes im

  • VG Ansbach, 20.10.2023 - AN 17 K 22.01217

    Denkmaleigenschaft, Verwaltungsgerichte, Baueinstellungsverfügung,

  • VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 9 K 21.01337

    Erfolglose Verpflichtungsklage auf Genehmigung diverser Werbeanlagen an einem

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